Allgemeine Geschäftsbedingungen der Braun-Klabes GmbH

§ 1 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch die Braun-Klabes GmbH zustande. Der Vertrag kann schriftlich, per FAX oder E-Mail, mündlich, fernmündlich, per Internetbuchung oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, gilt der Vertrag mit Bereitstellung eines Platzes für das Tier als geschlossen.

§ 2 Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung, Verpflegung, Animation und Betreuung des Tieres.

§ 3 Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) Die Braun-Klabes GmbH ist verpflichtet den vereinbarten Platz des Tieres bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Unterkünfte. Eine Unterbringung des Tieres mit anderen sowie die im Rahmen der Ausläufe vorgenommene Zusammenstellung der Tiere liegen im ordnungsgemäßen Ermessen der Braun-Klabes GmbH, unter Beachtung der Buchungen/Wünsche des Kunden.

(2) Das Einchecken/Auschecken ist durch den Kunden von montags bis freitags von 8.30 bis 10.00 Uhr und von 15.30 bis 18.00 Uhr möglich, an Wochenenden und Feiertagen: Checkin 08.00 bis 09.00 Uhr, Checkout 08.00 bis 09.00 Uhr und 17.00 bis 18.00 Uhr.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, den gebuchten Leistungsumfang der Braun-Klabes GmbH, einschließlich der georderten Zusatzleistungen vor Antritt des Aufenthaltes in bar, im paydirekt E-Payment-Verfahren oder Giropay E-Payment-Verfahren zu leisten. Die Kontoverbindungen entnimmt der Kunde dem Impressum.

(4) Die Preisliste sowie der geschuldete Leistungsumfang des Verwahrungs- und Betreuungsvertrages ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste sowie Prospektbeschreibung der Braun-Klabes GmbH. Ist die Erbringung von beschriebenen Leistungen, die nicht zur Grundversorgung und Betreuung des Tieres gehören, wie die Veröffentlichung von aktuellen Bildern im Internet, von zeitlichen und technischen Faktoren abhängig, so handelt es sich um ein kostenloses Zusatzangebot und gehört nicht zum geschuldeten Leistungsumfang. Wünscht der Kunde Leistungen des im Verwahrungs- und Betreuungsvertrages enthaltenen Umfanges nicht, hat er dieses bei Buchung, spätestens beim Einchecken zu erklären.

(5) Der An- und Abreisetag wird als jeweils voller Tag abgerechnet.

(6) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen, werden die Preise automatisch angeglichen.

(7) Ein Aufenthalt auf der Quarantänestation (bei nicht ausreichend geimpften Tieren) oder Krankenstation (auf tierärztliche Anordnung) entspricht der Unterbringung in einem Einzelzimmer.

(8) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die Braun-Klabes GmbH den vertraglich vereinbarten Preis angemessen erhöhen.

(9) Die Preise können von der Braun-Klabes GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Tiere, der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer der Tiere wünscht und das Hotel dem zustimmt. Gleichfalls behält sich die Braun-Klabes GmbH die Anpassung des Preises vor, soweit die vom Kunden vorgenommene Klassifizierung des jeweiligen Tieres laut Antrag nicht stimmt oder sich im Laufe des Aufenthaltes des Tieres in der Braun-Klabes GmbH verändert.

(10) Die Braun-Klabes GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine Vorauszahlung von 25% des Gesamtbetrages zu leisten oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag vereinbart werden.

(11) Sollte der vereinbarte Aufenthalt des Tieres aus nicht in der Person der Braun-Klabes GmbH liegenden Gründen überschritten werden, der Kunde nicht mehr erreichbar sein und der Kunde nicht ausdrücklich der Braun-Klabes GmbH eine Verlängerung des Aufenthaltes antragen – was anzunehmen der Braun-Klabes GmbH frei bleibt – ist dieses berechtigt, das Tier anderweitig unterzubringen, oder den Besitz an dem Tier zugunsten einer gemeinnützigen Tierorganisation aufzugeben. Die sich daraus ergebenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

(12) Bei Beendigung des Aufenthaltes kann eine zusätzliche Abrechnung erfolgen (Bsp: während des Aufenthaltes gebuchte Leistungen, Tierarztkosten, Mehraufwand der Braun-Klabes GmbH durch Tierarztbesuch (Fahrtkosten, zusätzlicher Zeitaufwand).Die Summe ist in bar zu begleichen.

(13) Der Kunde kann nur mit/wegen einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Braun-Klabes GmbH aufrechnen oder mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Braun-Klabes GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Braun-Klabes GmbH. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch genommen hat.

(1) Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Braun-Klabes GmbH oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

(2) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Braun-Klabes GmbH ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Braun-Klabes GmbH oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

(3) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat die Braun-Klabes GmbH die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung und Vergabe des Platzes sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Kunden oder Nichtinanspruchnahme der von der Braun-Klabes GmbH angebotenen Leistungen kann dieses die bestellten und reservierten, aber von dem Kunden nicht abgenommenen, seitens des Hotels aber angebotenen vertraglichen Leistungen, insbesondere für die Logis, Verpflegung und Sonderleistungen der Tiere, als nachstehende Pauschalen dem Kunden gegenüber berechnen:

 Stornierungen bis einschließlich 31 Tage vor Erbringung der jeweiligen Leistung: Berechnung 25 % der bestellten / reservierten Leistungen, aber mindestens 25,00 €

 Stornierungen zwischen einschließlich 30. und einschließlich 10. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung : Berechnung 50 % der bestellten / reservierten Leistungen, aber mindestens 50,00 €

 Stornierungen ab dem 9. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung: Berechnung von 100 % der bestellten/ reservierten Leistungen, aber mindestens 75,00 €

(4) Die vorstehende Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Kunden storniert wurden. Wobei die Pauschalen sich auf den Teil der Leistung, welche storniert wurde bezieht oder wenn der Kunde ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Sollte der Kunde den Aufenthalt seines Tieres vor der vereinbarten Zeit beenden, ist die Braun-Klabes GmbH berechtigt 100% der bestellten Leistungen, welche nicht abgerufen wurden, in Rechnung zu stellen, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

Die Stornierung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Einer Stornierung gleich kommt das Abholen des Hundes vor der gebuchten Zeit.

§ 5 Rücktritt der Braun-Klabes GmbH

(1) Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Plätzen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(2) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Braun-Klabes GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(3) Ferner ist die Braun-Klabes GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

 höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

 Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden,

 die Braun-Klabes GmbH begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich der Braun-Klabes GmbH zuzurechnen ist.

Die Braun-Klabes GmbH hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

(4) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 6 Haftung

Soweit Dritte die Braun-Klabes GmbH für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch das untergebrachte Tier unmittelbar oder mittelbar fremde Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverhältnis die Braun-Klabes GmbH von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, es sei denn, dass der Braun-Klabes GmbH der nachgewiesene Vorwurf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu machen wäre. Die Regelung und Abwicklung im Außenverhältnis erfolgt direkt zwischen Kunden und geschädigtem Dritten. Der Kunde ermächtigt das Hotel entsprechend notwendige Daten an den Geschädigten herauszugeben. Die zuvor genannte Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden der Braun-Klabes GmbH, soweit deren Tiere oder sonstigen Rechte und Werte Schaden durch das untergebrachte Tier nehmen sollten. Gleichermaßen haftet der Kunde uneingeschränkt dem Hotel auch für solche Schäden, welche dem Personal der Braun-Klabes GmbH und dessen Ausstattung daraus erwachsen, dass sich eine tierspezifische Gefahr des untergebrachten Tieres realisiert, es sei denn, ein erwiesenes Eigenverschulden der Braun-Klabes GmbH sei ursächlich für den eingetretenen Schaden. Besitzt der Kunde eine Haftpflichtversicherung so bleibt es ihm unbenommen diese in Anspruch zu nehmen. Die Braun-Klabes GmbH ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen. Kommt es während des Aufenthaltes des Tieres zur Verwirklichung einer tierspezifischen Gefahr (Beißen eines Hundes gegenüber dem Personal) und ist ein weiterer Aufenthalt nach Ansicht des Hotels aufgrund der dadurch auftretenden Gefährdung des Personals nicht mehr vertretbar, ist der Kunde nach entsprechender Information verpflichtet, das Tier schnellstmöglich abzuholen. Erfolgt dies nicht, so ist die Braun-Klabes GmbH im Interesse des Eigenschutzes seines Personals berechtigt, das Tier in einem Einzelzimmer unterzubringen und die vertraglichen Leistungen in dem Maße einzuschränken, dass eine Gefährdung des Personals ausgeschlossen wird.

Die Braun-Klabes GmbH ist um bestmögliche Unterbringung, Pflege und Versorgung des anvertrauten Tieres bemüht. Sollte sich dessen ungeachtet ein Schaden an dem anvertrauten Tier ereignen oder dieses während des Aufenthalts bei der Braun-Klabes GmbH versterben, verzichtet der Kunde, – der insoweit sein Tier auf eigenes Risiko bei der Braun-Klabes GmbH verbringt -, auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber der Braun-Klabes GmbH, das insoweit nur für eigenes Verschulden und nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des eigenen Personals haftet, generell nicht aber für Drittverschulden, noch für Gefahren, die sich aus dem Zusammensein verschiedenster Tiere ergeben. Die Braun-Klabes GmbH haftet dem Kunden insoweit maximal in Höhe des Sachwerts seines verwahrten Tieres, nicht aber für Folgeschäden und auch nicht für unmittelbare Schäden und Kosten. Die Braun-Klabes GmbH hat hinsichtlich seiner Forderungen und Ansprüche sowie bezüglich etwaiger Freistellungsansprüche gegenüber dem Kunden ein vertragliches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an dem in Verwahrung gegebenen Tier.

Falls Rudel- oder Kleinstgruppenauslauf vereinbart und gewünscht wird, übernimmt das Hotel aufgrund des gesteigerten Risikos keinerlei Haftung bezüglich Schäden an dem Tier und bezüglich Schäden, die durch das Tier verursacht worden sind. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, der Braun-Klabes GmbH nachgewiesenen, grob fahrlässigen oder schuldhaften Pflichtverletzung entstanden sind.

§ 7 Tierärztliche Versorgung

Für den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls des in Verwahrung gegebenen Tieres steht es im freien Ermessen des Hotels einen Tierarzt in Anspruch zu nehmen. Das Hotel wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden die mit dem Hotel zusammen arbeitende Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Darüber hinaus ermächtigt der Kunde das Hotel im Namen und auf Rechnung des Kunden andere und / oder weiterbehandelnde Fachtierärzte und Kliniken mit der tierärztlichen Versorgung des Tieres zu beauftragen und diese zu verpflichten, so dies entsprechend dem Befund der vorgenannten Tierarztpraxis erforderlich erscheinen sollte.

Sollte tierärztlicherseits aufgrund einer entsprechenden Notwendigkeit an die Braun-Klabes GmbH die Bitte zur Zustimmung der Einschläferung des Tieres herangetragen werden, ist die Braun-Klabes GmbH berechtigt die notwendige Erlaubnis zu erteilen, soweit nicht unverzüglich die Entscheidung des Kunden eingeholt werden kann.

Im Fall des Versterbens eines Tieres ist die Braun-Klabes GmbH zur Vornahme der notwendigen ordnungs- und hygienerechtlichen Maßnahmen berechtigt.

Soweit die Braun-Klabes GmbH für Heilbehandlungsmaßnahmen kostenmäßig in Vorleistung tritt, stellt der Kunde das Hotel von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Vornahme einer o.g. Leistung persönlich ablehnt, bzw. sie selber nicht hätte durchführen lassen.

Der Impfpass des Tieres muss bei Aushändigung des Tieres der Braun-Klabes GmbH vorgezeigt werden und die erforderlichen Impfungen aufweisen. Sollten bestimmte, notwendig erscheinende oder notwendig werdende Impfungen des Tieres nicht ausgeführt oder nachweislich sein, ist die Braun-Klabes GmbH berechtigt, die notwendigen Impfungen auf Kosten des Kunden vornehmen zu lassen. Soweit Unklarheiten über den Impfstatus des Tieres bestehen, erklärt der Kunde sein Einverständnis dazu, dass das Tier bis zur Klärung auf die Quarantänestation aufgenommen wird.

§ 8 Datenspeicherung

Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen personenbezogenen Daten durch die Braun-Klabes GmbH sowie der mit der Abwicklung und Durchführung des Aufenthaltes im Hotel beauftragten Unternehmen.

Der Kunde erklärt sein Einverständnis zur Weitergabe seiner erforderlichen personenbezogenen Daten sowie die des Tieres.

§ 9 Film- und Tonaufnahmen

Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während dessen Betreuung erstellt wurden -gleich zu welchem Zweck. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.

§ 10 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich möglich und zulässig, der Sitz der Braun-Klabes GmbH in Steinfurt. Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, oder aus anderen Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, wird die Gültigkeit des Vertrages hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, ungültige oder unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmungen durch andere Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder ungültigen Regelung gerecht werden.

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.